Barrierefreiheit für Firmen Websites & Shops

Ditigale Barrierefreiheit für Unternehmen

Seit 28. Juni 2025 ist Barrierefreiheit im Web verpflichtend. 

Wir unterstützen Unternehmen dabei, ihre Website oder Shop barrierefrei zu machen. Dazu bieten wir Überprüfung, Handlungsempfehlung und Umsetzung aus einer Hand.

Warum mit Ritec?

Weil wir seit über 15 Jahren Erfahrung in digitaler Barrierefreiheit haben. Als Experten zeigen wir, wie Barrierefreiheit nicht nur Pflichten erfüllt, sondern auch SEO und Reichweite stärkt.

UNSER ANGEBOT

Evaluierung der Barrierefreiheit

Evaluierung von Website und/oder Shop hinsichtlich Barrierefreiheit (WCAG AA) mit Prüfbericht

Prüfbericht und Handlungsempfehlungen

Sie erhalten eine tabellarische Übersicht aller Prüfpunkte sowie einen Bericht mit Handlungsempfehlungen.

Umsetzung/Programmierung

Mit unseren Handlungsempfehlungen kann Ihre IT die Probleme direkt lösen – oder wir übernehmen das, Sie entscheiden.

Erklärung zur Barrierefreiheit

Nach der Umsetzung erhalten Sie eine individuell erstellte Barrierefreiheitserklärung als Compliance-Nachweis für Ihre Website.

Worum geht es beim Barrierefreiheitsgesetz in Österreich?

Das Barrierefreiheitsgesetz (BaFG) sorgt seit Juni 2025 dafür, dass Websites, Online-Shops, Apps und ähnliche digitale Angebote für alle Menschen gut nutzbar sind – auch für Personen mit Seh-, Hör- oder Mobilitätseinschränkungen sowie ältere Menschen.

Eine barrierefreie Website hat außerdem den Vorteil, dass sie oft besser bei Google gefunden wird – denn Google ist sozusagen „der größte blinde Nutzer“ im Internet.

Wer ist davon betroffen?

Unternehmen sind gesetzlich verpflichtet, ihre Websites barrierefrei zu gestalten, wenn sie mehr als 10 Mitarbeiter*innen beschäftigen UND einen Jahresumsatz oder eine Jahresbilanzsumme von mehr als € 2 Mio. aufweisen.

Barrierefreiheit in Österreich

Wann ist eine Website „barrierefrei“?

Barrierefreiheit bedeutet, dass Ihre Website auch für Menschen mit Einschränkungen zugänglich ist – z. B. für: Menschen mit Sehbehinderung oder Blindheit, Nutzer*innen von Screenreadern, Personen mit motorischen oder kognitiven Einschränkungen.

Die technische Grundlage dafür sind die international anerkannten WCAG 2.1 Richtlinien (Web Content Accessibility Guidelines) mit den Stufen Level A (muss), AA (soll) und AAA (kann). In Österreich gilt WCAG 2.1 Level AA als Maßstab für gesetzliche Barrierefreiheit.

Laptop mit Screenreader und Braille Zeile für Barrierefreiheit

Im Detail betrifft das folgende Bereiche:

  • Texte sind vielseitig zugänglich: Inhalte sollten so aufbereitet sein, dass sie über verschiedene Sinneskanäle wahrgenommen werden können – zum Beispiel als sichtbarer Text und gleichzeitig vorlesbar durch Screenreader.
  • Strukturierter Aufbau von Inhalten und Code: Überschriften, Absätze, Listen und andere Elemente sind richtig als solche definiert, damit Screenreader und andere Hilfsmittel die Inhalte korrekt erfassen und vorlesen können.
  • Barrierefreie Formulare: Eingabefelder sind klar beschriftet, mit verständlichen Anleitungen versehen und bei Fehlern gibt es hilfreiche Rückmeldungen.
  • Bilder haben Alternativtexte (Alt-Texte): So können Nutzerinnen und Nutzer mit Sehbehinderung verstehen, was auf einem Bild dargestellt wird. Das bringt auch erhebliche Verbesserungen für die Suchmaschinenoptimierung (SEO) mit sich.
  • Gute Lesbarkeit und visuelle Klarheit: Texte sind ausreichend groß und haben genug Kontrast zum Hintergrund. Farben allein dürfen z.B. nicht zur Informationsübermittlung verwendet werden.
  • Bedienung mit der Tastatur ist möglich: Alle Funktionen können auch ohne Maus genutzt werden – z.B. mit der Tabulatortaste und Eingabetaste.
  • Konsistente Bedienung: Menüs, Schaltflächen und andere wiederkehrende Elemente verhalten sich überall gleich – so fällt die Orientierung leichter.
  • Klare Sprache und einfache Navigation: Nutzer finden sich schnell zurecht und wissen, wo sie klicken müssen, um zum Ziel zu kommen.

Weitere Informationen zum Thema finden Sie auf Seiten der WKO Österreich > Barrierefreiheitsgesetz im E-Commerce

So werden Sie barrierefrei

Schritt 1: Basis Check

Um zu erfahren, wo Ihre Website in Sachen Barrierefreiheit steht, prüfen wir in einem Schnellverfahren die „Must-Haves“. Sie erhalten Auskunft, ob Ihre Website schon barrierefrei ist und falls nicht, was die grundlegenden Barrieren sind. Damit haben Sie eine gute Ausgangsbasis um über die weiteren Schritte zu entschieden.

Schritt 2: Detailprüfung und Handlungsempfehlungen

Für eine Liste an konkreten Handlungsempfehlungen zur Herstellung der Barrierefreiheit müssen wir uns Ihre Website etwas genauer ansehen. Dazu bieten wir zwei Pakete:

Umfassende Prüfung – WCAG Level AA

  • Prüfung von Startseite und zwei weiteren repräsentativen Unterseiten (umfangreichere Prüfung möglich mit separatem Angebot)
  • Detaillierte Prüfung inkl. Formularen, Navigation & Kontrasten
  • Ziel: vollständige Konformität mit WCAG 2.1 AA (wie gesetzlich gefordert)
  • Preis: € 1.400,00

Basisprüfung – WCAG Level A

  • Überprüfung der Startseite
  • Prüfung grundlegender Barrieren
  • Ziel: vollständige Konformität mit WCAG 2.1 A
  • Preis: € 350,00

Im Rahmen unserer Barrierefreiheitsprüfung erstellen wir einen übersichtlichen Prüfbericht nach den Kriterien der WCAG 2.1.

Dabei erfassen wir jede überprüfte Anforderung in einer klar strukturierten Tabelle und nennen das Ergebnis der Prüfung sowie eine kurze Problembeschreibung, sofern ein Punkt nicht oder nur teilweise erfüllt ist.

Anders als viele andere Anbieter verlassen wir uns dabei nicht nur auf automatisierte Tools. Wir führen zusätzlich auch manuelle Tests durch, um Barrieren zu erkennen, die rein technisch nicht erfassbar sind – zum Beispiel in der Verständlichkeit von Inhalten, der logischen Fokusführung oder bei individuell gestalteten Bedienelementen. Das Ergebnis ist ein fundierter und praxisnaher Bericht.

Besonders hilfreich: Für jede gefundene Barriere geben wir eine klare, umsetzbare Handlungsempfehlung. So kann der Prüfbericht direkt an die betreuende Agentur oder den Webdesigner weitergegeben werden – dieser weiß dann genau, was verbessert werden muss und wie. Der Bericht dient also nicht nur als Nachweis, sondern auch als praktische Arbeitsgrundlage für die barrierefreie Weiterentwicklung der Website.

WICHTIG: Die Kosten für den Prüfbericht sowie für die Handlungsempfehlungen sind in den Preisen der Basisprüfung und der umfassenden Prüfung inkludiert.

Schritt 3: Herstellung der Barrierefreiheit

Nach der Erstellung des Prüfberichts mit Handlungsempfehlungen folgt die Umsetzung der nötigen Verbesserungen. Diese können entweder direkt durch Ihre bestehende Agentur erfolgen – oder auf Wunsch auch durch unser erfahrenes Team.

Wenn Sie uns mit der Umsetzung beauftragen möchten, erstellen wir Ihnen vorab ein konkretes, transparentes Angebot auf Basis der im Prüfbericht aufgeführten Punkte. So haben Sie die volle Kontrolle über Aufwand, Kosten und Zeitrahmen. Unser Ziel ist es, Ihre Website gezielt und effizient barrierefrei(er) zu gestalten, ohne unnötige Änderungen oder Überraschungen.

Die Barrierefreiheit Ihrer Website beginnt mit diesem Formular

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